Dein Arbeitgeber zahlt dir Geld für den Vermögensaufbau – und die meisten lassen es einfach verfallen.
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind Zuschüsse deines Arbeitgebers, die direkt in einen Anlagevertrag fließen – steuer- und sozialabgabenfrei. Mit dem richtigen Vertrag und staatlicher Förderung kannst du das Maximum herausholen.
Empfehlung für alle, die die Einkommensgrenzen erfüllen. Arbeitgeberzuschuss + staatliche Sparzulage + Rendite durch Fonds/ETFs.
VWL in einen Bausparvertrag. Staatlich gefördert durch Wohnungsbauprämie. Ideal, wenn du künftig Wohneigentum anstrebst.
Einfachste Variante. Arbeitgeberzuschuss fließt auf ein verzinstes Konto. Wenig Renditechancen, aber einfach und sicher.
Wir richten deinen VWL-Vertrag optimal ein – passend zu deinem Einkommen, deinen staatlichen Förderansprüchen und deiner langfristigen Anlagestrategie.
Nein – der Anspruch hängt vom Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab. Frag deinen Arbeitgeber. Viele wissen nicht, ob sie VWL zahlen.
Singles mit maximal 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen (Ehepaare 80.000 €) können 20 % staatliche Förderung auf Fonds-VWL erhalten.
Die Sperrfrist beträgt 6 Jahre beim Banksparplan bzw. 6+1 Jahre beim Bausparvertrag. Fonds-Sparpläne haben keine gesetzliche Sperrfrist.
Die DK Finanzkanzlei ist eine kundenorientierte Finanzberatung mit Sitz in Aachen-Eilendorf. Wir beraten Mandanten in Aachen, Eschweiler, Stolberg, Würselen, Alsdorf, Herzogenrath, Düren und der gesamten Städteregion Aachen – auf Wunsch persönlich vor Ort oder deutschlandweit per Video-Call. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Stand: September 2026